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Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Grenzmauer, §§ 1004 BGB; 4, 35 NachbG NRW???
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 93/91, 22.05.1992
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 302/17, 21.09.2018
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gartenzaun Einfriedung
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