Detailansicht Urteil
Vergemeinschaftung eines Schadensersatzanspruches gegen den Bauträger einer Wohnungseigentumsanlage; §§ 10 Abs. 6 WEG, 633ff BGB
OLG Frankfurt a. M., AZ: 29 U 123/17, 10.12.2018
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 1 S 1978/16, 15.11.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 167/14, 24.07.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 266/13, 06.03.2014
-
OLG München, AZ: 27 U 152/12, 24.07.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bauprozess Baumangel Baumängel Rechtsanwalt frank DOhrmann Bottrop Verjährung Hemmung Beweissicherungsverfahren
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Nachbarrecht Kurioses Sondereigentum Jahresabrechnung Verwalter Garage Tierhaltung Treppenlift Wurzeln Anfechtungsklage Beirat Wohnungseigentümer Arzthaftung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Mietminderung Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Veränderung Protokoll Verwaltungsbeirat Makler Beschluss Abmahnung Verkehrsunfall Abschleppen Miete Schimmel Nutzungsentschädigung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!