Detailansicht Urteil
WEG kann keine kurzzeitige Vermietung einer Wohnung verbieten
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 112/18, 12.04.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 330/17, 08.03.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 193/16, 27.10.2017
-
LG Koblenz, AZ: 2 S 124/15, 04.08.2016
-
AG Laufen i. OB, AZ: 2 C 565/15, 04.02.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Wohnung Haus Wohnungseigentümergemeinschaft vermieten airbnb Touristen Geld Wochenende kurzfristig Beschluss rechtswidrig nicht wirksam
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Eigentümergemeinschaft hat ein Ermessen, ob etwaige Schäden am Gemeinschaftseigentum näher untersucht werden; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Wurzeln Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Kurioses Beschluss Treppenlift Garage Telefonwerbung Teilungserklärung Abschleppen Verwalter Arzthaftung Anfechtungsklage Jahresabrechnung Mietminderung Schimmel Verkehrsunfall Miete Protokoll Wohnungseigentümer Abmahnung Veränderung Nutzungsentschädigung Beirat Nachbarrecht Einstimmigkeit Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Makler Kündigung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!