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Kein Anspruch auf außergerichtliche Gebührenerstattung bei Anwaltsschreiben wegen einer unberechtigten Abmahnung, § 12 I Abs. 2 UWG
OLG Hamm, AZ: 4 U 149/09, 03.12.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Abmahnung Gegenabmahnung Anwaltsgebühren Kostenerstattung negative Feststellungsklage sofortiges Anerkenntnis § 93 ZPO keine außergerichtliches Schreiben Anwaltsschreiben Geschäftsgebühr Erstattung Gebühr Gebühren § 12 I Abs 2 UWG
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