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Anfechtung und Widerruf eines arbeitsvertraglichen Aufhebungsvertrags
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 427/03, 03.06.2004
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Die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung ist widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte.

Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich.

Eine Beendigungsvereinbarung ist kein Haustürgeschäft iSd. § 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB.

Eine Angemessenheitskontrolle einer Beendigungsvereinbarung findet nicht statt, wenn die Beendigungsvereinbarung keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, durch die von Rechtsvorschriften abgewichen oder durch diese ergänzende Regelungen vereinbart worden sind.
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Keywords: Aufhebung eines Arbeitsvertrages Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung wegen Drohung Androhung einer Kündigung Widerrechtlichkeit der Kündigungsandrohung Voraussetzungen für den Widerruf eines Aufhebungsvertrages Begriff des Arbeitsplatzes