Detailansicht Urteil
Ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen, wenn der Arbeitsbeginn durch eine Vertragsstrafe abgesichert wird?
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 304/89, 13.06.1990
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LAG Mainz, AZ: 7 Sa 210/18, 27.02.2019
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 324/03, 25.03.2004
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 372/84, 09.05.1985
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Möglichkeit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit Ausschluss der Kündigung vor Antritt der Arbeit als Konsequenz bei Vereinbarung einer Vertragsstrafe Strafabrede Strafabreden Einkäufer
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Schimmel Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Miete Nachbarrecht Mietminderung Tierhaltung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Nutzungsentschädigung Kündigung Garage Arzthaftung Veränderung Einstimmigkeit Treppenlift Wurzeln Telefonwerbung Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Abschleppen Beirat Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Verwalter Teilungserklärung Gegenabmahnung Makler Anfechtungsklage Kurioses Verwaltungsbeirat Beschluss Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!