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Jeder, der ein Recht von dem früheren Besitzer ableitet, kann sich auf die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB berufen
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 55/02, 16.10.2003
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Keywords: Eigentum Besitz Auto PKW Kfz gekauft haus Brief eingetragen Halter
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