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Schwere Verletzungen der Insassen sprechen gegen eine Unfallmanipulation
LG Duisburg, AZ: 11 O 1/16, 18.07.2018
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Müssen die unfallbeteiligten Fahrzeuge verkehrsbedingt zum Stillstand abbremsen und die Verletzung der Insassen derart schwer sind, scheidet jeder Gedanke an ein verabredetes Unfallereignis aus.

Eine außergewöhnliche Dauer bis zur Ersatzanschaffung eines Fahrzeuges kann durch die beengte wirtschaftliche Situation des Versicherungsnehmers und das Regelungsverhalten der Versicherung begründet werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Autobahn unfalll auffahren Auffahrunfall zu spät gebremst Stoßstange gefahren gegen Auto anders Schadensersatz Nutzungsausfall Totalschaden wirtschaftlich Versicherung kein Versicherungsbetrug