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Indizien für das Vorliegen eines vorgetäuschten Verkehrsunfalls
LG Bochum, AZ: I-2 O 528/12, 13.05.2015
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Es ist von einem manipulierten Verkehrsunfall auszugehen, wenn es sich bei dem Fahrzeug des Schädigers um ein älteres Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von 1.000,00 € handelt und kein relevanter Eigenschaden an dem Fahrzeug durch den Vorfall entstanden ist, während das Fahrzeug des Geschädigten hochwertig und in erheblichem Maße beschädigt worden ist, wobei diverse Vorschäden am Fahrzeug vorhanden sind.

Weiter sprechen für ein manipuliertes Unfallereignis, dass der Schädiger den Unfallerhergang bei der Schadensanzeige anders als beim Ortstermin mit dem Sachverständigen schilderte und dass der Wiederbeschaffungswert seitens des Sachverständigen des Geschädigten auf 26.000,00 € bemessen wurde, während dieser lediglich bei 20.000,00 € gelegen hat und dadurch im Hinblick auf die Reparaturkosten von einem wirtschaftlichen Totalschaden auszugehen ist sowie der Umstand, dass der geschilderte Unfallhergang nicht mit den entstandenen Schäden übereinstimmt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: verkehrsunfall aufgefahren schaden Auto wirtschaftlicher Totalschaden reperaturkosten übersteigen höher wiederbeschaffungswert