Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Treuhandkonto statt WEG-Konto - Darf Wohnungseigentümer Hausgelder zurückbehalten?, §§ 27 WEG; 273 BGB
AG Dortmund, AZ: 514 C 29/19, 23.05.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Für den Eintritt der Fälligkeit des Hausgelds ist es nicht von Bedeutung, auf was für ein Konto – Eigenkonto der Gemeinschaft oder ein Treuhandkonto des Verwalters – die Eigentümer die Zahlungen leisten sollen.

Ein Wohnungseigentümer hat schon formal betrachtet keinen Anspruch gegen den klagenden Verband auf Einrichtung eines WEG-Eigenkontos; er hat vor dem Hintergrund des Anspruchs auf ordnungsmäßige Verwaltung aus § 21 Abs. 4 WEG lediglich einen Anspruch auf entsprechende Beschlussfassung durch die Wohnungseigentümer.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Wohnungseigentümers gegenüber laufenden Wohngeldlasten ist grundsätzlich ausgeschlossen, da die Liquidität und damit die ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ohne die laufenden Beitragsleistungen der Eigentümer gefährdet wären und die Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft einer Treuepflicht unterliegen.

Ein von ihm ausgeübtes Zurückbehaltungsrecht ist nicht unmittelbar geeignet, die Einrichtung eines entsprechenden Kontos zu begründen, da er nicht verhindern kann, dass weitere Schuldner der WEG, etwa die übrigen zahlungsverpflichteten Wohnungseigentümer, – ggf. freiwillig – auf das offene Treuhandkonto leisten.
Nachdem das LG Hamburg und das LG Saarbrücken ein Zurückbehaltungsrecht eines Wohnungseigentümers für den Fall bejahen, dass die Hausverwaltung ein offenes Treuhandkonto zur Einzahlung der Hausgelder eingerichtet hat, hat das AG Dortmund nunmehr eine neue Facette eingebracht, die von einzelnen Amtsgerichten in der Vergangenheit auch schon vertreten wurde.

Die Begründung des AG Dortmund ist nicht besonders überzeugend und es bleibt abzuwarten, ob sich ein Landgericht künftig dieser Auffassung anschließen wird.

Bis dahin wird aber in der Praxis davon auszugehen sein, dass spätestens in der zweiten Instanz die Auffassung des AG Dortmund nicht bestätigt wird.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hausgeldkonto Rechstanwalt Frank Dohrmann Bottrop Zurückbehaltungsrecht Wohngeld Wirtschaftsplan Fälligkeit