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Begründungsfristen bei Nichtzulassungsbeschwerde und zugelassener Revisionsbeschwerde
BAG Erfurt, AZ: 2 AZM 18/19, 11.09.2019
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Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist, unabhängig davon, ob das Landesarbeitsgericht die Berufung durch Urteil (§ 72 Abs. 1 ArbGG) oder Beschluss (§ 77 Satz 1 ArbGG) als unzulässig verworfen hat, nach § 72a Abs. 3 Satz 1 ArbGG innerhalb einer Notfrist von zwei Monaten nach Zustellung der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung zu begründen.
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