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Beschränkte Revisionszulassung bei Kündigungsschutzklage gegen Veräußerer
BAG Erfurt, AZ: 8 AZN 636/19, 23.10.2019
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Die Beschränkung der Revisionszulassung auf einen tatsächlichen oder rechtlich selbstständigen Teil des Gesamtstoffs setzt eine Selbständigkeit des von der Zulassungsbeschränkung erfassten Teils des Streitstoffs in dem Sinne voraus, dass dieser in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig von dem übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch im Falle einer Zurückverweisung kein Widerspruch zum unanfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann.
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