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Arbeitgeber haftet bei freiwillig angebotener Grippenimpfung nicht für Aufklärungsfehler des behandelnden Arztes
BAG Erfurt, AZ: 8 AZR 853/16, 21.12.2017
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Keywords: firms job Unternehmer Arbeitnehmer Grippenimpfung schaden impfschaden Pflicht Obliegenheit Sorgfalt verletzt Gewissen Interessen Abwägung
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