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Unterbringung von Flüchtlingen in Mietwohnung durch Gemeinde ist gewerblicher Mietvertrag; §§ 307, 543, 546, 578 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 125/18, 23.10.2019
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Ein Mietvertrag, den eine Gemeinde abgeschlossen hat, um in dem Mietobjekt ihr zugewiesene Flüchtlinge unterbringen zu können, ist unbeschadet seiner Bezeichnung kein Wohnraummietvertrag i.S.v. § 549 Abs. 1 BGB (Fortführung BGH vom 13. Februar 1985 - VIII ZR 36/84, BGHZ 94, 11 = NJW 1985, 1772).

Eine in diesem Vertrag enthaltene formularmäßige Klausel, mit der für beide Mietvertragsparteien das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 60 Monaten ausgeschlossen wird, ist nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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