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Totengräber verwechselt das Grab - Kündigung wegen Störung der Totenruhe wirksam?
OLG Düsseldorf, AZ: 7 O 59/17, 26.11.2019
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Das Ausheben eines falschen Grabs und Entsorgen darin befindlicher Sarg- und Leichenteile durch einen Mitarbeiter der Friedhofsgärtnerei rechtfertigt nicht die fristlose Kündigung des Friedhofspflegevertrages mit der Gärtnerei.

Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung steht einem Anspruch auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen grundsätzlich nicht entgegen. Der Arbeitnehmer verliert seinen Restvergütungsanspruch nach § 649 S. 2 BGB nur im Ausnahmefall, etwa wenn der Vertrag auch außerordentlich hätte gekündigt werden können.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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