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Öffnung eines Sexshops bleibt wegen Corona verboten
VG Stuttgart, AZ: 16 K 1869/20, 14.04.2020
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Bei Sexshops handelt es sich um Verkaufsstellen des Einzelhandels, deren Betrieb nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bis zum 19.04.2020 untersagt ist.

Sexshops dienen nicht der Grundversorgung der Bevölkerung.
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