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Fahrlässiges Öffnen der Beifahrertür stellt einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, § 315b StGB
OLG Hamm, AZ: 4 RVs 159/16, 31.01.2017
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Keywords: Hindernis, verkehrsfremder Inneneingreiff, Beifahrer als Täter, lebensgefährdende Behandlung, Radfahrer Parkplatz Seitenstreifen
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