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Überschreiten der Versuchsschwelle beim Wohnungseinbruchdiebstahl
BGH Karlsruhe, AZ: 5 StR 185/19, 01.08.2019
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Haben die Täter zwar den Holzrahmen einer Terrassentür durchbohrt, um den Türöffnungshebel bedienen und aus der betroffenen Wohnung Bargeld oder Wertgegenstände entwenden zu können, scheitern jedoch, weil die Tür mit einem verborgenen Zusatzschloss versehen war, haben sie nicht im Sinne des § 22 StGB unmittelbar angesetzt und die Grenze zum Versuch noch nicht überschritten
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Keywords: Wohnungseinbruchdiebstahl Versuch Unmittelbares Ansetzen Terrassentür Wohnung Schuldsprüche