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Nutzung betriebsspezifischen Know-hows ist erhebliches Indiz für Vorliegen eines Betriebsübergangs
LAG Mainz, AZ: 5 Sa 365/19, 23.07.2020
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Keywords: Betriebsübergang Betrieb Arbeitgeberverpflichtungen Identität Betriebszweck Betriebsmittel Know-how Unternehmen Willenserklärungen Mindestlohn Unternehmen Willenserklärungen Entgeltfortzahlung Krankheitsfall Insolvenzverfahren Hauptzollamt Ermittlungsverfahren Betriebsübergang Arbeitsverhältnis Lieferanten Kundenstamm Identität Motorradbekleidung Motorräder Betriebsmittel Bremsscheibe Bremssattel
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