Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts ist nicht möglich
OLG Frankfurt a. M., AZ: 25 U 53/15, 09.02.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein mit einer Fahrzeugreparatur beauftragter Werkunternehmer verliert nicht den unmittelbaren Besitz an einem Fahrzeug, wenn er dem Werkbesteller das ordnungsgemäß reparierte Fahrzeug zur Durchführung einer Probefahrt überlässt.

Der Werkunternehmer erwirbt an von ihm reparierten Sachen, die dem Besteller nicht gehören, regelmäßig auch dann kein gesetzliches Unternehmerpfandrecht, wenn der Eigentümer den Besteller, dem er den Besitz an der Sache überlassen hat, ermächtigt, Reparaturen an der Sache ausführen zu lassen.

Ein gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts gemäß § 647 BGB ist nicht möglich.

Da die höchstrichterliche Rechtsprechung von dem Grundsatz ausgeht, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §§ 273, 320 BGB begründe ein Recht zum Besitz im Sinne von § 986 Abs. 1 BGB, hätte der Beklagte keinesfalls grob fahrlässig gehandelt, wenn er die in Rechtsprechung und Literatur kaum erörterte Frage falsch beantwortet haben sollte, ob dies auch dann gilt, wenn dem Besitzer das Zurückbehaltungsrecht nicht gegenüber dem Eigentümer, sondern nur gegenüber einem Dritten zusteht, der seinerseits zum Besitz berechtigt ist und im maßgeblichen Zeitpunkt der Weitergabe zur Überlassung des Besitzes befugt war.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: PKW Reparatur Probefahrt Fahrzeugreparatur Werkunternehmer Pfandrecht Eigentümer Zurückbehaltungsrecht Besitz Personenkraftwagen Vollstreckungsversuche Abschleppkosten Aufwandsentschädigung Probefahrt Gebrauchtwagen Reparaturauftrag Verwendungsersatzanspruch Herausgabe