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Negativer Kompetenzkonflikt im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
LAG Hamm, AZ: 1 SHa 1/21, 22.02.2021
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§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO findet auch bei einem negativen Kompetenzkonflikt in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren Anwendung.

Nicht jede Anwendung einschlägiger Normen mit unzutreffenden Ergebnissen ist zugleich ein willkürliches Vorgehen des Gerichts. Die Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen wird nur bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer krassen Rechtsverletzung durchbrochen.
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Keywords: Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren örtliche Zuständigkeit negativer Kompetenzkonflikt Verweisungsbeschluss Konzernbetriebsrat Interessenausgleich Interessenausgleichsverhandlungen Einigungsstelle Bindungswirkung Zuständigkeit Konzernunternehmen Zuständigkeitsabgrenzung