Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Anpassung einer Nagelkorrekturspange (Podologie) : Verletzung der ärztlichen Dokumentationspflichten begründet Beweislastumkehr
AG Aachen, AZ: 106 C 10/19, 23.02.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Die Verletzung der Pflicht des Behandelnden, den Anfangszustand des Patienten zu dokumentieren ( § 630 f Abs. 2 BGB) führt zu einer Beweislastumkehr, d.h. die Beklagte muss beweisen, dass ein Standardfall vorliegt, bei dem die Anpassung der Spange ohne vorherigen Abdruck noch regelgerecht gewesen wäre. Ist ein Behandlungsfehler generell geeignet, einen eingetretenen Schaden herbeizuführen, so erstreckt sich die Umkehr der Beweislast auch hierauf.

Als Schaden infolge eines groben Behandlungsfehlers sind die Kosten der Weiterbehandlung, als auch das Schmerzensgeld erstattungsfähig.

Die Pflicht den Behandelnden zu vergüten entfällt bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Denn auch außerhalb des medizinischen Behandlungsvertrags wird für andere Arten von Dienstverträgen ein Ausschluss der Gebührenforderung in Ausnahmefällen anerkannt.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Arzthaftung Behandlungsvertrag Podologie Behandlungsfehler Schmerzensgeld Gebührenforderung Spange Beweislastumkehr Anfangszustand Patient Ross-Faser-Orthonyxiespangen Nagelkorrekturspangen Behandlungszeit Angstzustände Judotraining