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Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei Schätzung der Mietwagenkosten anhand eines Mietpreisspiegels
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 316/11, 18.12.2012
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Auch ein grundsätzlich geeigneter Mietpreisspiegel stellt nur eine Grundlage für die Schätzung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO dar.
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Deshalb kann etwaigen Zweifeln daran, dass es sich bei den in einer Liste ausgewiesenen Mietpreisen um den im Einzelfall maßgeblichen Normalpreis handelt, gegebenenfalls auch durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.

?Die Anwendung der Listen durch den Tatrichter begegnet Bedenken, wenn die Parteien deutlich günstigere bzw. ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der Anmietung aufzeigen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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