Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Kein Mitverschulden des Versicherungsnehmers an einem Leitungsschaden durch Nichtabdrehen des Hauptwasserhahns
OLG Celle, AZ: 14 U 135/20, 07.04.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, nach dem Verlassen der Wohnung den sich in der Wohnung befindlichen Hauptwasserhahn abzudrehen, um einem Schaden aus einem Rohrbruch entgegenzuwirken, wenn keinerlei Anhaltspunkte für einen drohenden Schaden bestehen.

Der Versicherungsnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, gegen versteckte mangelhafte Werkleistungen Vorkehrungen zu treffen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Wasserschaden, Hahn, Hauptwasserhahn, Versicherung, Versicherungsnehmer, Versicherungsvertrag, Rohrbruch, Verpflichtung, Obliegenheit, versteckter Mangel, abdrehen, Wasser, Rohr, Wasserleitung, Leitung, Rohrverbindung