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Kein Mitverschulden des Versicherungsnehmers an einem Leitungsschaden durch Nichtabdrehen des Hauptwasserhahns
OLG Celle, AZ: 14 U 135/20, 07.04.2021
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LG Hannover, AZ: 19 S 1968/99, 23.03.2000
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Wasserschaden, Hahn, Hauptwasserhahn, Versicherung, Versicherungsnehmer, Versicherungsvertrag, Rohrbruch, Verpflichtung, Obliegenheit, versteckter Mangel, abdrehen, Wasser, Rohr, Wasserleitung, Leitung, Rohrverbindung
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