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Ereignisse der Zeitgeschichte - Verwendung von kontextneutralen Fotos in einer Wortberichterstattung
OLG Frankfurt a. M., AZ: 16 U 134/17, 25.05.2018
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Die gemäß § 22 S. 1 KUG für die Verbreitung eines Bildnisses einer Person erforderliche Einwilligung gilt allenfalls für das bestimmte Ereignis, nicht aber für eine Bildberichterstattung, die von der bestimmten Situation gelöst ist.

Bei der erforderlichen Abwägung zwischen der Pressefreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten spielt es eine entscheidende Rolle, ob die Presse eine neue und wahre Information von allgemeinem Interesse für die öffentliche Meinungsbildung mitteilt oder ob der Informationswert für die Öffentlichkeit wesentlich in der Unterhaltung ohne gesellschaftliche Relevanz besteht. Im letzten Fall besteht kein berücksichtigungswertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das eine Bildveröffentlichung entgegen dem Willen des Abgebildeten

Eine Berichterstattung, die nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser dient, mag zwar möglicherweise als reine Wortberichterstattung zulässig sein, sie rechtfertigt es jedoch nicht, dass der Betroffene einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht durch Veröffentlichung von nicht kontextbezogenen Bildnissen in einer zur seiner privaten Sphäre gehörenden Situation ohne Einwilligung hinnehmen muss.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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