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Kein Kasko-Versicherungsschutz im Brandfall, wenn rote Kennzeichen nicht außen am Kfz angebracht waren.
OLG Koblenz, AZ: 10 U 1258/10, 04.04.2011
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VGH München, AZ: 11 ZB 15.1618, 28.10.2015
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VG Mainz, AZ: 3 K 56/12.MZ, 16.05.2012
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