Detailansicht Urteil
Ansprüche aus einem Vertrag über eine Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
OLG Bremen, AZ: 3 U 9/21, 16.09.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Versicherungsleistung Versicherungsbedingungen Leistungsbeschreibung Allgemeinen Versicherungsbedingungen Meldepflichtige Krankheiten Krankheitserreger Krankheiten Risiken Transparenzgebot Unklarheitenregel Prionenerkrankungen Produktinformationsblatt Betriebsschließungsversicherung Versicherungsnehmer Betriebsunterbrechungsversicherung
Ähnliche Urteile
- Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen erloschener Betriebserlaubnis eines umgebauten Motorrads
- Welche Tatsachen begründen den Verdacht eines vorgetäuschten KFZ-Diebstahls?
- Wirksamkeit einer Kaskoversicherung bei fehlender Zulassungsfähigkeit? / Zum Nachweis eines Motoraddiebstahls
- Unfall beim Entladen eines Anhängers
- Nur der Verwalter darf Ansprüche gegenüber der Wohngebäudeversicherung der WEG geltend machen; §§ 242 BGB; 44 VVG; 12 VGB 2008 Teil B (sehr str. a.A.: BGH V ZR 29/16)
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Garage Beschluss Beirat Schimmel Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Protokoll Tierhaltung Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Abschleppen Verwalter Teilungserklärung Abmahnung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Treppenlift Sondereigentum Miete Einstimmigkeit Makler Kündigung Wurzeln Telefonwerbung Veränderung Arzthaftung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!