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Wie weit reicht eine Erledigungsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung?
OLG Frankfurt a. M., AZ: 26 U 14/21, 27.07.2021
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In einer Aufhebungsvereinbarung wollen die Parteien in der Regel das Vertragsverhältnis abschließend bereinigen und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie daran dachten oder nicht.

Bei der Auslegung eines Vertrages sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war.
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