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Zur Mangelhaftigkeit einer als "Dreißig Meter wasserdicht" verkauften Uhr
AG Bochum, AZ: 75 C 45/11, 24.06.2011
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Eine verkaufte Uhr ist mangelhaft, wenn sie als "Dreißig Meter wasserdicht" verkauft wird und beim Duschen Wasser eindringt
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
Keywords: Uhr, wasserdicht, Wasser, duschen, Dusche, Mangel, magelhaft, Mangelhaftigkeit, Kauf, Kaufvertrag, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Schadensersatz, Rücktritt, Nacherfüllung