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Nutzungsentschädigung für ein PKW kann geltend gemacht werden - aber auch für einen Wohnwagen?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 315/80, 15.12.1982
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Für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Wohnwagens kann der Berechtigte ohne Nachweis eines konkreten Schadens keine Entschädigung in Geld beanspruchen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Nutzungsausfallentschädigung Verlust beschädigt Reparatur vorenthalten nicht verwendbar zugreizbar benutzbar Wohnwagen Wohnmobil feststellbarer Schaden immaterieller Schaden