Detailansicht Urteil
Nichtigkeit einer Jahresabrechnung - Ausgeschiedener Wohnungseigentümer klagebefugt
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 49/21, 26.04.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 153/2021, 01.03.2022
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 153/21, 25.10.2021
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 1/20, 15.01.2021
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 6/18, 20.07.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Beschluss Teilungserklärung Makler Veränderung Verwaltungsbeirat Eigenbedarfskündigung Mietminderung Jahresabrechnung Beirat Gemeinschaftseigentum Wurzeln Arzthaftung Miete Kurioses Kündigung Garage Nachbarrecht Wohnungseigentümer Telefonwerbung Organisationsbeschluss Treppenlift Protokoll Abmahnung Verkehrsunfall Abschleppen Wirtschaftsplan Schimmel Verwalter Sondereigentum Eigentümerversammlung Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Das Amtsgericht hat leider offengelassen, ob ein ausgeschiedener Wohnungseigentümer auch dann klagebefugt ist, wenn er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung, nicht aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung, noch Eigentümer war. Hierfür dürfte sprechen, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage zumindest nicht zu verneinen sein dürfte, wenn dem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer aus der Beschlussfassung noch Verpflichtungen treffen.