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Gleichsetzung des Vorganges des unvorsätzlichen Entfernens vom Unfallort mit dem berechtigten oder entschuldigten Entfernen verstößt gegen das Analogieverbot, Art. 103 Abs.2 GG
BVerfG Karlsruhe, AZ: 2 BvR 2273/06, 19.03.2007
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Keywords: Verfassungsbeschwerde Urteil Beschluss strafe Bußgeld Ordnungswidrigkeit Straftat Tagessatz Gefängnis Freiheitsstrafe Unfallflucht Auto PKW vorsatzlos fahrlässig nicht bemerkt gekratzt berührt touchiert beschädigt Bagatellisieren Reparatur nachträglich später Unfallort verlassen gleich
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