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Vermieter kann Verjährungsfrist des § 548 BGB verlängern
LG Detmold, AZ: 10 S 14/09, 01.06.2011
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2/11 S 309/10, 24.02.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 13/17,
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- Es kommt für den Anspruch auf Einsicht der Verwaltungsunterlagen nicht darauf an, aus welchen Gründen die Einsicht nicht erfolgte
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
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