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Kein Ausgleichsanspruchs von Aufwendungen für die Gemeinschaft gegen andere Wohnungseigentümer; §§ 21 Abs. 4 WEG; 812 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 288/19, 25.09.2020
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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