Detailansicht Urteil
Schonfristzahlung gem. § 569 III Nr. 2 BGB macht auch die hilfsweise ordentlich erteilte Kündigung unwirksam
LG Berlin I, AZ: 66 S 200/21, 01.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 91/20, 13.10.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 193/16, 27.09.2017
-
AG Reinbek, AZ: 13 C 490/14, 15.09.2015
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 131/13, 27.03.2014
-
AG Berlin-Neukölln, AZ: 6 C 540/12, 11.07.2013
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Kündigung Mietrückstand Geld nachgezahlt miete Rückstände ein zwei Monate Monatsmiete Kündigungsgrund aufgehoben wirksam unwirksam ordentlich außerordentlich fristgerecht fristlose
Ähnliche Urteile
- Absenkungsbeschluss (mehrheitlicher Umlaufbeschluss) nach § 23 Abs. 3 S. 3 WEG ist nicht isoliert anfechtbar
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Einberufung durch unzuständige Person: Unterlassungsanspruch muss gegen den Einrufenden, nicht gegen die Gemeinschaft geltend gemacht werden.
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Mietminderung Makler Treppenlift Schimmel Abschleppen Kündigung Organisationsbeschluss Garage Kurioses Wirtschaftsplan Arzthaftung Telefonwerbung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Wurzeln Abmahnung Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Teilungserklärung Protokoll Nutzungsentschädigung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Miete Beirat Veränderung Sondereigentum Verwalter Einstimmigkeit Beschluss Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!