Detailansicht Urteil
Der Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung bestimmt sich nach dem Gesamtbetrag der abgerechneten Kosten; § 49 GKG
LG Köln, AZ: 29 T 44/22, 13.06.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Lüneburg, AZ: 3 T 55/21, 15.03.2022
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 45/21, 08.03.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 188/16, 09.02.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Streitwert beid er Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
- Zum Streitwert einer Beschlussanfechtung eines Grundlagenbeschlusses über eine Sanierung; §§ 44 Abs. 1 WEG; 49 GKG
- Streitwert für Anfechtung der Abrechnung richtet sich nicht nach der Abrechnungsspitze, sondern nach dem Ergebnis der gesamten Einzelabrechnung; §§ 49 GKG; 28 Abs. 2, 44 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Protokoll Eigentümerversammlung Beirat Wohnungseigentümer Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Wurzeln Arzthaftung Telefonwerbung Abmahnung Kurioses Miete Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Abschleppen Makler Treppenlift Schimmel Teilungserklärung Kündigung Jahresabrechnung Einstimmigkeit Mietminderung Veränderung Tierhaltung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Beschluss Sondereigentum Garage Organisationsbeschluss Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!