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Online-Casino-Spieler kann sein Geld nicht von Paypal zurückfordern
LG Wuppertal, AZ: 3 O 384/18, 30.10.2019
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Ein Zahlungsdienstleister hat nicht die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit von Zahlungen im Zusammenhang mit Glücksspiel zu überprüfen oder den Zahlenden vor möglicherweise illegalen Zahlungsvorgängen zu schützen oder ihn davon abzuhalten.

Eine Mitwirkung an unerlaubtem Glücksspiel stellt die Ausführung von Zahlungsaufträgen an Glücksspielanbieter nicht dar.

Hinsichtlich der Teilnahme an einem Online-Glücksspiel stellt das Aufladen eines Spielerkontos alleine noch keinen kausalen Schaden dar. Der Schaden beruht erst auf dem zeitlich nachfolgenden, eigenverantwortlichen Willensentschluss des Spielers, an dem Glücksspiel teilzunehmen. ?
Ungeachtet dessen, stünde einem etwaigen Rückforderungsanspruch des Klägers die Regelung des § 817 BGB entgegen, wonach bei beiderseitigem Gesetzesverstoß die Rückforderung ausgeschlossen ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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