Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer darf das Dach der Gemeinschaft nicht betreten; §§ 15 WEG; 1004 BGB
OLG Hamm, AZ: 15 W 49/05, 20.10.2005
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 122/18, 23.07.2019
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 41/16, 18.08.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 300/08, 23.09.2009
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 175/07, 21.06.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Begehung Flachdach Gemeinschaftseigentum
Ähnliche Urteile
- Jahrelange unentgeltliche Stellplatznutzung kann durch GdWE widerrufen werden; §§ 19, 1004 BGB
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Pflegeheim für Demenzkranke in Eigentumswohnung unzulässig; §§ 1 Abs. 2, 12Abs. 2, 15 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Verwalter Kurioses Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Veränderung Teilungserklärung Miete Kündigung Eigenbedarfskündigung Beschluss Protokoll Organisationsbeschluss Arzthaftung Gegenabmahnung Abmahnung Tierhaltung Einstimmigkeit Garage Mietminderung Abschleppen Beirat Anfechtungsklage Nachbarrecht Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Schimmel Verkehrsunfall Verwaltungsbeirat Makler Treppenlift Telefonwerbung Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!