Detailansicht Urteil
Beschluss über Gesamtabrechnung (nunmehr: Vermögensbericht) ist auch nach der WEG-Reform unschädlich
LG Dortmund, AZ: 1 S 85/22, 25.10.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 64/22, 13.09.2022
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 41/21 WEG, 01.07.2022
-
AG Wiesbaden, AZ: 92 C 3463/21, 01.07.2022
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 21/21, 25.03.2022
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 172/21, 01.03.2022
Ähnliche Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 85/22, 11.05.2023
-
LG Köln, AZ: 29 S 101/21, 25.11.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gesamtjahresabrechnung Nichtig Beschlussfassung
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Abschleppen Protokoll Nachbarrecht Telefonwerbung Arzthaftung Jahresabrechnung Beirat Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Veränderung Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Sondereigentum Miete Garage Eigenbedarfskündigung Schimmel Wirtschaftsplan Teilungserklärung Wohnungseigentümer Treppenlift Mietminderung Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Makler Gegenabmahnung Wurzeln Verwalter Beschluss Kündigung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!