Detailansicht Urteil
Keine Verzugszinsen auf Betriebskostenguthaben bei verspäteter Abrechnung, §§ 288 Abs. 1, Abs. 2, 556 Abs. 3 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 44/11, 05.12.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Essen, AZ: 15 S 357/11, 30.01.2012
-
AG Bottrop, AZ: 8 C 270/11, 24.11.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 57/04, 09.03.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Tierhaltung Schimmel Treppenlift Gemeinschaftseigentum Garage Eigentümerversammlung Wirtschaftsplan Wurzeln Protokoll Kurioses Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Verwalter Mietminderung Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Veränderung Beschluss Nutzungsentschädigung Kündigung Anfechtungsklage Arzthaftung Organisationsbeschluss Miete Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Sondereigentum Abschleppen Teilungserklärung Abmahnung Telefonwerbung Gegenabmahnung Beirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!