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Anspruch des Mieters auf Ersatz von Unterbringungskosten nach einem Brand
AG München, AZ: 414 C 22911/18, 11.06.2019
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Wenn ein Mieter für die Dauer der Renovierung nach einem Löschwasserschaden, der durch einen Brand in einer anderen Wohnung verursacht worden ist, in eine andere Unterkunft zieht und er hierdurch Mehraufwendungen hat, so kann er diese nicht vom Vermieter ersetzt verlangen, wenn er Vermieter den Brand nicht zu vertreten hat.

Die Aufwendungen sind in einem solchen Fall nicht infolge einer Erhaltungsmaßnahme entstanden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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