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Vollstreckungsunterwerfung neben Mietkaution zulässig?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 76/16, 14.06.2017
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Bei einer notariell beurkundeten Unterwerfung des Mieters unter die sofortige Zwangsvollstreckung wegen der laufenden Mieten (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) handelt es sich nicht um eine Sicherheit im Sinne von § 551 Abs. 1, 4, § 232 BGB. Der Umstand, dass der Wohnraummieter bereits eine Kaution von drei Monatsmieten geleistet hat, führt daher nicht zur Unwirksamkeit der Unterwerfungserklärung.

Auch eine juristische Person auf Mieterseite kann Vertragspartner eines Mietvertrages über Wohnraum sein und ist daher gemäß § 535 Abs. 2 BGB zur Zahlung der Miete verpflichtet.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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