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Mietminderung wegen Kakerlakenbefall in einem Geschäft für Damenmode
OLG Karlsruhe, AZ: 9 U 112/19, 21.06.2022
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Wenn Gewerberäume zum Betrieb eines Geschäfts für Damenbekleidung vermietet werden, ist das Auftreten von Kakerlaken in den Verkaufsräumen ein erheblicher Mangel des Mietobjekts.

Kakerlakenbefall in einem Geschäft für Damenbekleidung kann eine Mietminderung von 30 Prozent rechtfertigen. Für den Ruf eines Bekleidungsgeschäfts kann es erhebliche Nachteile verursachen, wenn Kundinnen Kakerlaken sehen. Das gilt in besonderem Maße in einer Kleinstadt, in der damit zu rechnen ist, dass sich der Ungezieferbefall herumspricht.

Die Schriftform ist auch dann gewahrt, wenn nur eine von mehreren existierenden Urkunden von allen Vertragspartnern unterschrieben ist, während bei den übrigen Urkunden die Unterschrift eines Vertragspartners fehlt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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