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Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege - Kopien reichen grds. nicht aus; §§ 18, 19 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 15/23, 23.05.2023
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Keywords: Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Belegeinsicht Verwaltungsunterlagen Verwalter Büro
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