Detailansicht Urteil
Zur Zulässigkeit des Einbaus eines Treppenlifts; §§ 36 Abs. 5, 65 Abs. 1 Nr. 12 BauO NRW
VG Gelsenkirchen, AZ: 5 K 2704/12, 26.09.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OVG Münster, AZ: 10 A 2849/08, 25.11.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentum Wohnungseigentümer Wohnungseigentümergemeinschaft Treppen Mindestbreite Breite Mieter Vermieter Haus Wohnung Flur Treppenflur Treppenhaus Treppenlift Treppenaufzug Aufzug Bauordnung Zustimmung Abweichung barrierefreies Wohnen altengerechtes behindertengerecht behindertengerechtes barrierefrei Stufen Treppenstufen alte Leute Rechtsanwalt Frank Dohrmann Rentner Bottrop
Ähnliche Urteile
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
- Auswahl unter zwei privaten Bewerbern bei der Vergabe der Durchführung von Wochenmärkten.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Nachbarrecht Sondereigentum Schimmel Wurzeln Abschleppen Beschluss Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Makler Miete Einstimmigkeit Mietminderung Kündigung Gemeinschaftseigentum Veränderung Tierhaltung Treppenlift Abmahnung Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Verwaltungsbeirat Beirat Nutzungsentschädigung Verwalter Protokoll Organisationsbeschluss Garage Teilungserklärung Kurioses Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Insbesondere bei einem Hausbrand muss gewährleistet sein, dass alle Bewohner ohne zusätzliche Gefahren das Treppenhaus als Fluchtweg benutzen können.
Begehrt ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer den Einbau eines Treppenliftes, ist ferner zu berücksichtigen, dass neben der Baubehörde auch die Zustimmung des Vermieters bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich ist. Diese Zustimmung kann grundsätzlich im Klagewege ersetzt werden.