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Wirksamkeit einer Kaskoversicherung bei fehlender Zulassungsfähigkeit? / Zum Nachweis eines Motoraddiebstahls
OLG Celle, AZ: 11 U 109/22, 03.07.2023
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Es gibt kein Gesetz, das den Abschluss von (Kasko-) Versicherungsverträgen für Kraftfahrzeuge verbietet, die nicht über eine Zulassung zum Straßenverkehr verfügen.

Das äußere Bild eines Kfz-Diebstahls liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und dort später nicht mehr vorgefunden wird. Ist dieser Nachweis erbracht, dann kann der Kfz-Kaskoversicherer den Beweis durch Tatsachen entkräften, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Vortäuschung eines Diebstahls.

Fehlt ein Originalschlüssel, ohne dass der Versicherungsnehmer dafür eine plausible Erklärung abgeben kann, folgt allein daraus noch nicht, dass das äußere Bild eines versicherten Diebstahls zu verneinen bzw. umgekehrt eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für das Vortäuschen eines Diebstahls begründet wäre.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Teilkaskoversicherung: Teilversicherung Kollisionsversicherung Elementarschadenversicherung Ersatzleistung: Entschädigung Kompensation Wiedergutmachung Sach- und Streitstand: Tatsachen und rechtliche Argumente Fakten und Standpunkt Sachverhalt und Meinungsverschiedenheit § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO: Zivilprozessordnung § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Prozessordnung Paragraph 540 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Gesetzlicher Abschnitt 540, Satz 1, Nummer 1 der Zivilprozessordnung Landgericht: Regionalgericht Bezirksgericht Obergericht Klageabweisung: Abweisung der Klage Klagerückweisung Prozessabweisung Oberlandesgericht N.: OLG N. Oberlandesgericht in N. Appellationsgericht N. § 134 BGB: Paragraph 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 134 Gesetzesartikel 134 im BGB § 16 StVZO: Paragraph 16 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO § 16 Gesetzlicher Abschnitt 16 in der StVZO Betriebserlaubnis: Fahrerlaubnis Zulassung Genehmigung Berufung: Appellation Anrufung Rechtsmittel § 28 Abs. 3 Satz 1 VVG: Paragraph 28 Absatz 3 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG § 28 Abs. 3 Satz 1 Gesetzesabschnitt 28, Satz 1, des VVG § 26 Abs. 3 VVG: Paragraph 26 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG § 26 Abs. 3 Gesetzesartikel 26, Absatz 3, des VVG Kausalität: Ursächlichkeit Kausation Zusammenhang Haftung: Verantwortung Verpflichtung Pflicht Leistungsfreiheit: Nichtleistung Nichtzahlung Freistellung von Verpflichtungen Kasko-Vertrag: Vollkaskoversicherung Allgefahrenversicherung Schutzvertrag Nichtigkeit: Ungültigkeit Nichtgültigkeit Anfechtbarkeit Ruheversicherung: Ruhepolice Stilllegungsversicherung Inaktivitätsdeckung