Detailansicht Urteil
Solaranlage (Balkonkraftwerk) ist genehmigungspflichtige bauliche Veränderung; § 20 Abs. 3 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 54/23, 06.11.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Konstanz, AZ: 4 C 425/22, 09.02.2023
-
LG München I, AZ: 36 S 3944/22, 08.12.2022
-
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 19/22, 11.11.2022
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 39/21 WEG, 02.09.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann privilegierte MAßnahme Massnahme Zustimmung Beschluss
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümer muss eine 2 m X 1 m große Sichtschutzwand nicht dulden
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Garage Kurioses Sondereigentum Verkehrsunfall Verwalter Tierhaltung Beschluss Wurzeln Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Miete Treppenlift Abschleppen Arzthaftung Teilungserklärung Gegenabmahnung Nachbarrecht Protokoll Telefonwerbung Abmahnung Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Kündigung Schimmel Makler Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Veränderung Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Beirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!