Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Solaranlage (Balkonkraftwerk) ist genehmigungspflichtige bauliche Veränderung; § 20 Abs. 3 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 54/23, 06.11.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Bei einer am Balkon angebrachten Solaranlage handelt es sich um eine bauliche Veränderung, für die es gemäß § 20 Abs. 1 WEG eines Beschlusses der Eigentümerversammlung bedarf.

Für die Annahme einer baulichen Veränderung ist kein Substanzeingriff erforderlich, sondern es genügt auch eine sonstige dauerhafte Änderung des äußeren Erscheinungsbildes. Ob die Solaranlage mit wenigen Griffen abmontiert werden kann, ist unerheblich, denn maßgeblich ist das äußere Erscheinungsbild.

Die Solaranlage fällt schließlich auch nicht unter die privilegierten Maßnahmen des § 20 Abs. 2 WEG, zumal auch dann ein Beschluss vor Errichtung erforderlich ist (BGH ZWE 2023, 211), so dass auch die Frage ob ausnahmsweise der Genehmigungsanspruch dem Beseitigungsanspruch entgegengehalten werden kann, im Hauptverfahren zu klären ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann privilegierte MAßnahme Massnahme Zustimmung Beschluss