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Eigenbedarfskündigung einer umgewandelten Eigentumswohnung zugunsten eines Familienangehörigen
LG Berlin I, AZ: 67 S 119/23, 19.10.2023
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Eine Personengesellschaft ist nach Erwerb der Mietsache und Eintritt in ein bestehendes Mietverhältnis gemäß § 577a Abs. 1a Satz 2 Alt. 1 BGB wegen des Ausspruchs einer Eigenbedarfskündigung ausnahmsweise nicht von der gesetzlichen Kündigungssperre des § 577a Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BGB erfasst, wenn sämtliche ihrer Gesellschafter zum Zeitpunkt des Erwerbes derselben Familie angehörten. Dazu zählen auch entfernte Verwandte, jedenfalls bei enger sozialer Bindung.

Im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung ist das Interesse des Räumungsschuldners an einer vorläufigen Aussetzung der Zwangsvollstreckung gegen das Interesse des Räumungsgläubigers an einer zeitnahen Realisierung seines titulierten Anspruchs abzuwägen.

Wenn der Räumungsschuldner nicht glaubhaft macht, zur Leistung einer Sicherheit in der Lage zu sein, kann er keinen Vollstreckungsschutz gem. § 712 I 2 ZPO ohne vorherige Sicherheitsleistung verlangen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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