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Antrag auf Ermächtigung eines Eigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung durch das Gericht, § 23 WEG, 37 Abs. 2 BGB analog
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/11, 02.03.2012
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Das Gericht kann Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur
Einberufung einer Eigentümerversammlung ermächtigen, wenn weder ein ordnungsgemäß bestellter Verwalter (§ 24 Abs. 1 und 2 WEG), noch ein Beirat (§ 24 Abs. 3 WEG) existiert.

Nach ganz herrschender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung ist im
Wohnungseigentumsrecht eine Rechtsanalogie zu § 37 Abs. 2 BGB zu befürworten, so daß bei Vorliegen der Voraussetzungen auch einzelne Eigentümer zur Einberufung und Leitung einer Eigentümerversammlung ermächtigt werden können.

Aufgrund bestehender Meinungsverschiedenheiten unter den Eigentümern und damit einhergehenden Defiziten in der Verwaltung der Gemeinschaft ist die Bestellung eines neutralen Verwalters geboten.

Der ehemalige Verwalter ist verpflichtet, fällige Jahresabrechnungen auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt zu erstellen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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