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Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung - Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
LG Berlin I, AZ: 84 T 792/97, 09.12.1997
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Ob Detektivkosten erstattbar sind ist im Einzelfall prüfen. Das dem Detektiv gezahlte Entgelt muss prozessbezogen sein. Wurde der Detektivauftrag erst erteilt, nachdem der Mieter erstinzanzlich unterlegen war, bestehen keine Zweifel hinsichtlich der Prozessbezogenheit.

Detektivkosten sind keine Kosten der Rechtsverfolgung im Räumungsklageverfahren nach einer Eigenbedarfskündigung, wenn der Detektiv ohne Notwendigkeit und ohne konkret umrissenen Auftrag ermittelt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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